Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von GuterKlick und – soweit vorgesehen – die Teilnahme am freiwilligen Empfehlungsprogramm.
§ 1 Geltungsbereich, Betreiber und Nutzungsvertrag
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von GuterKlick bereitgestellten Online-Plattform und, soweit vorgesehen, die Teilnahme am freiwilligen Empfehlungsprogramm.
(2) Betreiber von GuterKlick ist:
(3) GuterKlick richtet sich grundsätzlich an Verbraucher und sonstige Nutzer, soweit einzelne Angebote nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind.
(4) Mit der erfolgreichen Registrierung eines Nutzerkontos kommt zwischen GuterKlick und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag über die Teilnahme und Nutzung der GuterKlick-Plattform nach Maßgabe dieser AGB zustande.
(5) Die Registrierung erfolgt zu den jeweils im Registrierungsprozess dargestellten Bedingungen. Die AGB werden dem Nutzer vor Abschluss des Nutzungsvertrags zugänglich gemacht und sind Bestandteil des Nutzungsvertrags, soweit ihre Einbeziehung gesetzlich zulässig ist.
(6) Die Teilnahme am Nutzungsvertrag ist für den Nutzer kostenlos. GuterKlick verlangt für die Nutzung der Plattform grundsätzlich kein Entgelt.
(7) Bestimmte Informationsfunktionen – insbesondere die Übersicht der unterstützten Spendenorganisationen, Statistiken zu bereits erfassten Beiträgen sowie die Übersicht der Partner-Shops – können bereits ohne Nutzerkonto genutzt werden.
§ 2 Gegenstand und digitale Plattformleistung
(1) GuterKlick ist eine digitale Plattform, über die Nutzer auf Angebote, Websites, Produkte oder Dienstleistungen externer Anbieter aufmerksam werden und diese über von GuterKlick bereitgestellte Links erreichen können.
(2) Die Plattform stellt dem registrierten Nutzer die jeweils vorgesehenen Funktionen von GuterKlick kostenlos zur Verfügung. Hierzu können insbesondere gehören:
a) die Nutzung des Nutzerkontos,
b) die Anzeige und Nutzung der auf GuterKlick verfügbaren Partnerangebote,
c) die Weiterleitung zu externen Partnerangeboten,
d) die Erfassung und Zuordnung qualifizierter Affiliate-Aktivitäten, soweit hierfür die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
e) die Anzeige von Spendenstatistiken und Informationen zu unterstützten Organisationen,
f) die Teilnahme am Empfehlungsprogramm, soweit dieses für den Nutzer freigeschaltet ist und dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
g) weitere von GuterKlick jeweils bereitgestellte Plattformfunktionen.
(3) GuterKlick kann Funktionen, Inhalte, Partnerangebote und die technische Ausgestaltung der Plattform weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit dadurch bereits entstandene Ansprüche nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
(4) GuterKlick ist nicht verpflichtet, bestimmte externe Anbieter, Links, Angebote, Produkte oder bestimmte Vergütungsmöglichkeiten dauerhaft bereitzustellen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) GuterKlick verkauft die über externe Anbieter angebotenen Waren oder Dienstleistungen grundsätzlich nicht selbst und wird durch den Klick auf einen externen Anbieter nicht Vertragspartner des dortigen Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Vertrags.
(6) Preise, Verfügbarkeiten, Lieferbedingungen, Garantien, Rückgaben, Widerrufsrechte und sonstige Vertragsbedingungen des jeweiligen externen Anbieters werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter vereinbart.
(7) GuterKlick kann für qualifizierte Klicks, Leads, Verkäufe oder sonstige von Partnerprogrammen definierte Aktionen eine Vergütung von Affiliate-, Werbe- oder sonstigen Geschäftspartnern erhalten.
§ 3 Kostenlose Nutzung
(1) Die Nutzung von GuterKlick ist für Nutzer kostenlos. GuterKlick verlangt für die Nutzung der Plattform, die Registrierung, die Weiterleitung zu externen Anbietern oder die Teilnahme am Empfehlungsprogramm grundsätzlich kein Entgelt vom Nutzer.
(2) Eine kostenlose Nutzung begründet keinen Anspruch darauf, dass jede Funktion oder jedes Partnerangebot dauerhaft unverändert verfügbar bleibt.
(3) GuterKlick kann Funktionen aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen ändern, erweitern, einschränken oder einstellen, soweit gesetzlich zulässig und bereits entstandene Ansprüche nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
§ 4 Affiliate- und Partnervergütungen
(1) GuterKlick kann über Affiliate-, Werbe-, Lead-, Tracking- oder sonstige Partnerprogramme Einnahmen erzielen.
(2) Eine Provision kann insbesondere für einen qualifizierten Klick, einen qualifizierten Lead, einen Kauf, einen Aufruf oder eine sonstige vom jeweiligen Partner definierte und anerkannte Aktion entstehen.
(3) Ob und in welcher Höhe eine Provision tatsächlich entsteht, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms. Eine bestimmte Provisionshöhe oder eine Provision für eine bestimmte Nutzeraktion wird dem Nutzer nicht garantiert.
(4) GuterKlick erhält die entsprechenden Einnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nutzer erwerben durch eine Affiliate-Aktion keinen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Affiliate- oder Werbepartner.
(5) GuterKlick verwaltet keine dem Nutzer gehörenden Affiliate-Einnahmen und nimmt keine Gelder treuhänderisch für Nutzer entgegen.
§ 5 Verwendung der Einnahmen und Unterstützung guter Zwecke
(1) GuterKlick verfolgt das Ziel, einen wesentlichen Teil der aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschafteten ausschüttungsfähigen Einnahmen für gute Zwecke zur Verfügung zu stellen.
(2) GuterKlick kommuniziert hierzu insbesondere den Grundsatz: „Bis zu 80 % unserer Einnahmen unterstützen gute Zwecke.“
(3) Grundlage der internen Ausschüttungsplanung ist die Vorgabe, 80 % der nach Abzug der jeweils anfallenden Steuern und sonstigen berücksichtigungsfähigen Kosten verbleibenden ausschüttungsfähigen Provisionen an ausgewählte wohltätige bzw. gemeinnützige Organisationen auszuzahlen.
(4) Die Berechnung der ausschüttungsfähigen Provisionen erfolgt anhand der tatsächlich vereinnahmten Beträge und der für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu berücksichtigenden Steuern und sonstigen Kosten.
(5) Die Auswahl der begünstigten Organisationen erfolgt durch GuterKlick nach eigener Entscheidung und unter Berücksichtigung der von GuterKlick festgelegten Priorisierung.
(6) Nutzer können grundsätzlich Organisationen zur Berücksichtigung vorschlagen bzw. vorhandene Organisationen durch Upvotes unterstützen, soweit GuterKlick hierfür entsprechende Funktionen bereitstellt. Eine bestimmte Spendenhöhe oder eine Spendenzusage an eine einzelne Organisation wird dadurch nicht begründet.
(7) Besonders häufig unterstützte Organisationen können von GuterKlick nach eigenem Ermessen stärker berücksichtigt werden. Aus einer hohen Zahl von Upvotes entsteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuwendung.
(8) Die aktuelle Priorisierung der guten Zwecke bildet eine separate, fortschreibbare Grundlage des GuterKlick-Spendenkonzepts und ist nicht Bestandteil einer unveränderlichen Zusage gegenüber einzelnen Nutzern.
(9) GuterKlick ist grundsätzlich selbst Empfänger der Affiliate-Einnahmen und entscheidet anschließend im eigenen Namen über die Verwendung und Ausschüttung der hierfür vorgesehenen Mittel. Die Zuwendungen an Organisationen erfolgen als eigene Zuwendungen von GuterKlick.
§ 6 Betriebsmittel und Eigenanteil von GuterKlick
(1) GuterKlick verwendet 10 % der nach Steuern und weiteren berücksichtigungsfähigen Kosten verbleibenden ausschüttungsfähigen Provisionen als vorgesehenen Anteil zur Finanzierung und Sicherung des Plattformbetriebs.
(2) Dieser Anteil dient insbesondere der Finanzierung von Entwicklung, Servern, Infrastruktur, Marketing, Personal, Verwaltung, Rücklagen, Weiterentwicklung und sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
§ 7 Freiwilliges Empfehlungsprogramm
(1) GuterKlick kann Nutzern die Möglichkeit eröffnen, andere Personen freiwillig auf die Plattform aufmerksam zu machen. Die Einrichtung und Fortführung des Empfehlungsprogramms erfolgt freiwillig.
(2) Das Empfehlungsprogramm dient ausschließlich der freiwilligen Weiterempfehlung der GuterKlick-Plattform. Es handelt sich nicht um einen Marktplatz für Nutzerleistungen und nicht um die Vermittlung von Dienstleistungen der Nutzer.
(3) Nutzer erbringen im Rahmen des Empfehlungsprogramms keine Waren oder Dienstleistungen für GuterKlick, soweit nicht ausdrücklich ein gesonderter Vertrag geschlossen wurde.
(4) GuterKlick erteilt Nutzern keine individuellen Werbe- oder Vermittlungsaufträge. Die Weiterempfehlung erfolgt auf eigene Initiative des Nutzers.
(5) Die Nutzung des Empfehlungsprogramms kann zusätzliche Angaben erfordern. Insbesondere können für die Einrichtung eines persönlichen Empfehlungsbereichs und die spätere Auszahlung einer Empfehlungsvergütung Vor- und Nachname sowie eine gültige Bankverbindung verlangt werden.
(6) GuterKlick sieht für das Empfehlungsprogramm grundsätzlich ein Vergütungsbudget vor, das sich nach der von GuterKlick festgelegten Verteilungslogik an einem Anteil der ausschüttungsfähigen Einnahmen orientiert. Das Vergütungsbudget orientiert sich grundsätzlich an einem Zielwert von 10 % der nach den jeweils geltenden Abrechnungsgrundsätzen als ausschüttungsfähig berücksichtigten Einnahmen. Aus der Angabe eines Zielwerts folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Höhe des Vergütungsbudgets oder auf dessen vollständige Ausschöpfung.
(7) Die konkrete Höhe des für einen Abrechnungszeitraum zur Verfügung stehenden Vergütungsbudgets wird anhand der tatsächlich vereinnahmten und nach den internen Abrechnungsgrundsätzen als ausschüttungsfähig berücksichtigten Einnahmen bestimmt.
(8) Die Höhe einer etwaigen Empfehlungsvergütung wird nach einem von GuterKlick festgelegten und automatisierten Vergütungsverfahren anhand der für das Empfehlungsprogramm maßgeblichen, objektiv erfassbaren Aktivitäten und Qualifikationsmerkmale bestimmt.
(9) Aus der Teilnahme am Empfehlungsprogramm kann sich ein erfolgreicher und sich langfristig lohnender Aufbau einer monatlich wiederkehrenden Empfehlungsvergütung ergeben. Jedoch folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Höhe, Mindesthöhe oder regelmäßige Auszahlung einer Empfehlungsvergütung, wenn sich die Gegebenheiten ändern – etwa die Einnahmen, die Menge oder die Aktivität der geworbenen Partner.
(10) Für die Qualifizierung einer Empfehlung können insbesondere die Registrierung des geworbenen Nutzers sowie dessen nach den jeweils geltenden Bedingungen qualifizierte Klicks, Käufe, Aufrufe oder sonstige objektiv erfassbare Aktivitäten berücksichtigt werden.
(11) Die technische Zuordnung und Qualifizierung kann die Verwendung der hierfür vorgesehenen Tracking- und Speichertechnologien voraussetzen. Die hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Informationen und Einwilligungen werden gesondert bereitgestellt.
(12) Soweit nach Maßgabe dieser Bedingungen eine Empfehlungsvergütung entstanden ist, bleibt der hierauf begründete Zahlungsanspruch unberührt.
(13) Für die Ermittlung einer Empfehlungsvergütung können zunächst vorläufig erfasste Aktivitäten berücksichtigt werden. Eine endgültige Berücksichtigung erfolgt erst nach Abschluss der für die jeweilige Aktivität erforderlichen Validierungs-, Bestätigungs- oder Abrechnungsprozesse. Nachträgliche Korrekturen, Stornierungen, Rückabwicklungen oder sonstige Änderungen können in späteren Abrechnungszeiträumen berücksichtigt werden.
(14) GuterKlick ist berechtigt, das Vergütungsverfahren, die technischen Verfahren zur Erfassung und Zuordnung von Empfehlungen sowie die zur Berechnung herangezogenen objektiven Kriterien weiterzuentwickeln und an technische, wirtschaftliche oder rechtliche Erfordernisse anzupassen.
(15) Änderungen werden nicht rückwirkend auf bereits endgültig entstandene Vergütungsansprüche angewendet, soweit nicht zwingende gesetzliche Gründe etwas anderes erfordern.
(16) GuterKlick ist berechtigt, Aktivitäten nicht zu berücksichtigen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese nicht auf einer ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform beruhen oder durch technische Manipulation, Mehrfachkonten, Selbstempfehlungen, automatisierte Verfahren, fingierte Aktivitäten, missbräuchliche Nutzung oder sonstige unzulässige Maßnahmen erzeugt wurden.
(17) GuterKlick kann zur Prüfung der ordnungsgemäßen Teilnahme technische, statistische und sonstige geeignete Prüfverfahren einsetzen.
(18) Die Einzelheiten der technischen Erfassung, Prüfung, Zuordnung und Berechnung von Aktivitäten werden von GuterKlick in seinen internen Systemen festgelegt. Soweit diese Einzelheiten nicht ausdrücklich Bestandteil dieser AGB oder einer sonstigen dem Nutzer zugänglich gemachten Teilnahmebedingung sind, begründen sie keine eigenständigen vertraglichen Zusagen gegenüber dem Nutzer.
(19) Die Höhe der jeweiligen Empfehlungsvergütung wird anhand des für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geltenden Vergütungsverfahrens automatisiert ermittelt.
(20) Es werden ausschließlich direkte Empfehlungen berücksichtigt. Eine Vergütung für mittelbare Empfehlungen über mehrere Ebenen findet nicht statt.
(21) GuterKlick kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern, pausieren oder einstellen. Für bereits endgültig entstandene Vergütungsansprüche gelten die Regelungen des Absatzes 15 entsprechend.
(22) Ein Nutzer erhält eine individuelle Empfehlungs-ID oder kann eine solche nach den vorgesehenen Möglichkeiten einrichten. Registriert sich eine neue Person mit dieser ID, wird sie dem werbenden Nutzer dauerhaft zugeordnet. Registriert sich jemand ohne Empfehlungs-ID, kann GuterKlick die Registrierung automatisch einem bestehenden Nutzer zuordnen; hierbei soll eine möglichst ausgewogene Verteilung der direkten Partner angestrebt werden.
§ 8 Entstehung und Berechnung von Empfehlungsvergütungen
(1) Eine Empfehlungsvergütung entsteht ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Bedingungen des Empfehlungsprogramms.
(2) Die bloße Registrierung eines geworbenen Nutzers begründet grundsätzlich noch keinen Anspruch auf eine Empfehlungsvergütung.
(3) Für die Berechnung können insbesondere folgende objektiv erfassbare Voraussetzungen berücksichtigt werden:
a) Zuordnung der Registrierung zu einer gültigen Empfehlungs-ID,
b) Bestätigung des Nutzerkontos,
c) qualifizierte Aktivitäten des geworbenen Nutzers,
d) qualifizierte Klicks, Käufe, Aufrufe oder sonstige nach den Programmbedingungen anerkannte Aktivitäten,
e) erfolgreiche technische Zuordnung der jeweiligen Aktivität,
f) Ausschluss von Stornierungen, Rückabwicklungen, Manipulationen und sonstigen ungültigen Aktivitäten.
(4) Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum anhand der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden und nach dem geltenden Vergütungsverfahren berücksichtigungsfähigen Daten.
(5) Nachträgliche Stornierungen, Rückabwicklungen, ungültige oder nicht bestätigte Aktivitäten, betrügerische Aktivitäten oder nachträgliche Änderungen bei den zugrunde liegenden Partnervergütungen können bei der Berechnung berücksichtigt oder in späteren Abrechnungszeiträumen korrigiert werden.
(6) GuterKlick kann technische, statistische oder sonstige sachlich erforderliche Prüfungen durchführen, bevor eine Vergütung endgültig berücksichtigt oder ausgezahlt wird.
§ 9 Kein Nutzer-Guthabenkonto
(1) GuterKlick führt kein Nutzer-Guthabenkonto, auf dem Nutzer fremde Gelder oder ein verwaltetes Vermögen gutgeschrieben werden.
(2) Soweit nach diesen AGB ein Vergütungsanspruch entsteht, handelt es sich um einen vertraglichen Zahlungsanspruch des Nutzers gegen GuterKlick.
(3) Eine Darstellung von errechneten oder voraussichtlichen Vergütungsbeträgen in der Benutzeroberfläche stellt kein von GuterKlick treuhänderisch verwaltetes Guthaben dar.
(4) Die Auszahlung erfolgt aus den eigenen Geschäftsmitteln von GuterKlick.
§ 10 Auszahlung und hierfür erforderliche Daten
(1) Soweit ein auszahlbarer Vergütungsanspruch entstanden ist, erfolgt die Auszahlung über ein von GuterKlick hierfür vorgesehenes Zahlungsmittel, insbesondere per SEPA-Überweisung.
(2) Für die Auszahlung kann GuterKlick insbesondere die Angabe von Vorname, Nachname und einer gültigen Bankverbindung einschließlich IBAN verlangen.
(3) Soweit gesetzliche Identifizierungs-, Aufzeichnungs- oder Meldepflichten bestehen, können darüber hinaus weitere Angaben, insbesondere Adressdaten, verlangt werden.
(4) GuterKlick erhebt zusätzliche Angaben nur, soweit diese für die jeweilige Funktion, Auszahlung, Identifizierung, Betrugsprävention oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind.
(5) Eine Auszahlung kann zurückgestellt werden, solange die hierfür erforderlichen Angaben nicht vollständig vorliegen oder eine gesetzlich bzw. technisch erforderliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
(6) Für Empfehlungsvergütungen gilt grundsätzlich ein Mindestauszahlungsbetrag von 10,00 EUR. Erreicht oder überschreitet der auszahlbare Betrag innerhalb eines Monats 10,00 EUR, erfolgt die Auszahlung grundsätzlich automatisch im vorgesehenen monatlichen Auszahlungslauf. Erforderliche Prüfungen, Stornierungen, Rückabwicklungen und gesetzliche Pflichten bleiben dabei zu berücksichtigen.
§ 11 Pflichten des Nutzers beim Empfehlungsprogramm
(1) Empfehlungen dürfen nur auf rechtmäßige und wahrheitsgemäße Weise erfolgen.
(2) Unzulässig sind insbesondere:
a) Spam und unerwünschte Massenwerbung,
b) irreführende Aussagen über GuterKlick, dessen Geschäftsmodell oder Vergütung,
c) der Eindruck, der Nutzer handele als Mitarbeiter, Vertreter oder offiziell beauftragter Werbepartner von GuterKlick,
d) Manipulation von Tracking- oder Referral-Systemen,
e) künstlich erzeugte, fingierte oder missbräuchliche Registrierungen,
f) die Nutzung von Bots, automatisierten Verfahren oder sonstigen technischen Maßnahmen zur künstlichen Erhöhung von Empfehlungen oder Aktivitäten,
g) Selbstempfehlungen, Mehrfachkonten oder sonstige Umgehungsversuche, soweit dadurch Vergütungen künstlich erhöht werden sollen.
(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, bei seinen eigenen Empfehlungen die für ihn geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Werbe-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Kommunikationsvorschriften, einzuhalten.
(4) GuterKlick schuldet keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Marketingberatung für die Tätigkeit des Nutzers.
§ 12 Ausschluss und Korrektur von Vergütungen
(1) GuterKlick kann eine Vergütung ganz oder teilweise nicht berücksichtigen, korrigieren oder zurückfordern, wenn sie aufgrund von Manipulation, Täuschung, Mehrfachkonten, unzulässigen Empfehlungen, fehlerhaften Trackingdaten oder sonstigen missbräuchlichen Vorgängen entstanden ist.
(2) Gleiches gilt, soweit die zugrunde liegende Affiliate-Vergütung von einem Partner nachträglich storniert, zurückbelastet oder nicht anerkannt wird.
(3) Bereits ausgezahlte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückgefordert werden.
(4) Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch kann GuterKlick die Auszahlung bis zum Abschluss einer angemessenen Prüfung vorübergehend zurückhalten.
§ 13 Steuerliche Behandlung und gesetzliche Meldepflichten
(1) Empfehlungsvergütungen, die GuterKlick an Nutzer auszahlt, können beim Nutzer steuerlich relevante Einnahmen darstellen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Nutzers ab.
(2) Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der ihm zufließenden Vergütungen selbst verantwortlich. GuterKlick übernimmt keine individuelle steuerliche Beratung oder Prüfung der steuerlichen Pflichten des Nutzers.
(3) GuterKlick kann gesetzlich verpflichtet sein, bestimmte Daten über Nutzer, deren Aktivitäten oder Vergütungen zu erheben, zu speichern, zu überprüfen oder an zuständige Behörden zu melden.
(4) Soweit sich insbesondere aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), unionsrechtlichen Vorgaben wie DAC7 oder anderen gesetzlichen Vorschriften Erfassungs-, Aufzeichnungs-, Identifizierungs- oder Meldepflichten ergeben, wird GuterKlick die hierfür erforderlichen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erheben und verarbeiten.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, soweit eine gesetzliche oder vertragliche Mitwirkungspflicht besteht.
§ 14 Datenschutz und Einwilligungen
(1) Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von GuterKlick.
(2) GuterKlick verfolgt den Grundsatz, die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Nutzer nachvollziehbar und transparent zu gestalten.
(3) Für die Registrierung und Nutzung des Nutzungsvertrags werden nur die hierfür erforderlichen Angaben erhoben. Für die erstmalige Kontoerstellung sind insbesondere E-Mail-Adresse und Benutzername vorgesehen.
(4) Für Funktionen, bei denen eine Identifizierung oder Auszahlung erforderlich ist, können zusätzliche Daten erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere Vorname, Nachname und IBAN. Soweit gesetzliche Identifizierungs- oder Meldepflichten bestehen, können weitere Daten, insbesondere Adressdaten, hinzukommen.
(5) Personenbezogene Daten werden für die jeweiligen Zwecke auf der jeweils einschlägigen gesetzlichen Grundlage verarbeitet. Soweit für eine Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert, informiert, freiwillig und nachvollziehbar eingeholt.
(6) Die Zustimmung zu diesen AGB und eine datenschutzrechtliche Einwilligung sind voneinander getrennte Erklärungen.
(7) Für Affiliate-Tracking und die Zuordnung qualifizierter Käufe können Tracking- und Speichertechnologien erforderlich sein. Soweit hierfür eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, wird diese vor dem Einsatz der betreffenden Technologien eingeholt.
(8) Die Tracking-Einwilligung dient insbesondere der Zuordnung eigener Affiliate-Aktivitäten sowie der Qualifizierung von Käufen, Klicks, Aufrufen und gegebenenfalls Empfehlungsaktivitäten und der Abrechnung sowie der Vermeidung von Manipulationen.
(9) Der Nutzer kann die Tracking-Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, soweit gesetzlich vorgesehen.
(10) Ohne Tracking-Einwilligung bleiben öffentlich zugängliche Informationsfunktionen der Plattform grundsätzlich nutzbar. Dazu gehören insbesondere Spendenstatistiken und Informationen über unterstützte oder vorgestellte Organisationen sowie die Übersicht der Partner-Shops.
(11) Funktionen, für die eine zuverlässige Affiliate-Zuordnung erforderlich ist, können ohne erforderliche Tracking-Einwilligung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein.
(12) GuterKlick setzt Tracking nicht zur Erstellung von Verhaltens- oder Persönlichkeitsprofilen ein, soweit nicht eine gesonderte, rechtlich zulässige Verarbeitung ausdrücklich beschrieben und hierfür eine erforderliche Rechtsgrundlage vorhanden ist.
(13) GuterKlick verarbeitet für die Zuordnung und Absicherung von Affiliate- und Empfehlungsaktivitäten nur die Daten, die hierfür tatsächlich erforderlich sind. Soweit technisch möglich, werden pseudonymisierte technische Kennungen verwendet.
(14) Die technische Umsetzung soll datensparsam erfolgen; geeignete Consent-Signale, automatische Löschkonzepte und Schutzmaßnahmen kommen zum Einsatz.
§ 15 Nutzerkonto und Angaben
(1) Soweit für die Nutzung bestimmter Funktionen ein Nutzerkonto erforderlich ist, hat der Nutzer die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Für die Registrierung sind insbesondere E-Mail-Adresse und Benutzername vorgesehen.
(3) Jeder Nutzer darf grundsätzlich nur ein Nutzerkonto führen, sofern GuterKlick nicht ausdrücklich mehrere Konten zulässt.
(4) Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(5) Der Nutzer hat GuterKlick über erhebliche Änderungen relevanter Angaben zu informieren, soweit dies für die Nutzung, Identifizierung oder Auszahlung erforderlich ist.
§ 16 Sperrung, Kündigung und Beendigung des Kontos
(1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit nach den von GuterKlick vorgesehenen technischen Möglichkeiten beenden und die Löschung des Kontos verlangen bzw. veranlassen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) GuterKlick kann Nutzerkonten bei einem erheblichen Verstoß gegen diese AGB oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch vorübergehend einschränken oder sperren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Teilnahme am Empfehlungsprogramm beendet und können noch nicht entstandene oder unrechtmäßig entstandene Vergütungsansprüche ausgeschlossen werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(4) Bereits wirksam entstandene und nicht vom Sperrgrund betroffene Zahlungsansprüche bleiben grundsätzlich unberührt.
(5) Ein Nutzerkonto kann bei vollständiger Inaktivität grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren automatisch beendet werden, soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen oder vertraglichen Gründe bestehen.
(6) Ein Nutzerkonto, über das weiterhin ordnungsgemäß Empfehlungsvergütungen entstehen oder auszahlbare Vergütungen verarbeitet werden, wird aufgrund dieser Aktivitäten nicht allein wegen des Ablaufs der Zweijahresfrist beendet.
(7) Vor einer automatischen Beendigung soll der Nutzer, soweit technisch und rechtlich möglich, angemessen informiert werden.
(8) Die Beendigung des Nutzerkontos berührt bereits wirksam entstandene Zahlungsansprüche grundsätzlich nicht. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Meldepflichten bleiben unberührt.
§ 17 Widerrufsrecht
(1) GuterKlick räumt Verbrauchern für den Nutzungsvertrag das gesetzliche Widerrufsrecht ein, soweit dieses gesetzlich besteht.
(2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere Voraussetzungen, Widerrufsfrist, Widerrufserklärung und Widerrufsfolgen, werden dem Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
(3) GuterKlick stellt für den Widerruf eine elektronische Möglichkeit bereit. Soweit technisch vorgesehen, kann der Nutzer den Widerruf über einen unmittelbar im Nutzerkonto erreichbaren Button erklären.
(4) Der Widerruf kann unabhängig von der technischen Möglichkeit zur Kontolöschung erklärt werden. GuterKlick stellt deshalb eine gesonderte Funktion bzw. einen gesonderten Zugang für Widerruf und Kontolöschung bereit.
(5) Die technische Gestaltung der Widerrufsmöglichkeit wird so umgesetzt, dass die gesetzlichen Anforderungen an einen wirksamen Widerruf eingehalten werden.
§ 18 Pflichten beim Plattformbetrieb und technische Verfügbarkeit
(1) GuterKlick bemüht sich um eine möglichst zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform.
(2) Eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert, soweit eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, technische Störungen, höhere Gewalt, Ausfälle von Dienstleistern oder Partnern sowie Sicherheitsmaßnahmen entstehen.
§ 19 Inhalte und externe Angebote
(1) Inhalte und Angebote externer Anbieter werden grundsätzlich von diesen bereitgestellt.
(2) GuterKlick übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Aktualität fremder Angebote, soweit GuterKlick diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.
(3) Vertragliche Ansprüche aus einem Kauf oder einer sonstigen Leistung des externen Anbieters sind grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.
§ 20 Haftung
(1) GuterKlick haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GuterKlick nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von GuterKlick im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
(4) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 21 Änderungen dieser AGB
(1) GuterKlick kann diese AGB ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, technischen Entwicklungen, Änderungen des Angebots oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Nutzer in geeigneter Weise mitgeteilt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(3) Soweit eine Zustimmung des Nutzers erforderlich ist, wird GuterKlick diese nach den gesetzlichen Vorgaben einholen.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Die gesetzlichen Rechte des Nutzers zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bleiben unberührt.
(2) Eine Einschränkung solcher Rechte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
(1) GuterKlick hält sich an die gesetzlichen Verpflichtungen zur Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
(2) Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers als Gerichtsstand vereinbart werden.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(2) Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt.
Anhang A – Priorisierung der Spendenorganisationen
Die Auswahl der unterstützten Organisationen folgt der GuterKlick Priorisierung:

